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Welche Musik darf ich für Instagram nutzen?

20. Februar 2023


Wenn du einen Business-Account bei Instagram hast, hast du wahrscheinlich auch schon festgestellt: Die Musik-Bibliothek ist ziemlich eingeschränkt. Und vielleicht hast du dir auch schon gedacht, dass das absolut beabsichtigt ist.

 

Es gibt ein paar Möglichkeiten, wie wir auch als Selbstständige an eine größere Musikbibliothek kommen. Die Frage wird mir von Kund:innen auch ganz oft gestellt. Weil natürlich wäre es viel schöner, wenn wir unsere Storys und Reels auch mit aktuellen Chart-Titeln unterlegen könnten. Aber die Frage ist: Ist es sinnvoll, diese Einstellungen zu „umgehen“?

 

Ich habe deshalb die Chance genutzt und ein kostenloses Webinar bei SocialHub mitgemacht. Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke hat da alles Wichtige gut erklärt. Du kannst das Webinar übrigens hier noch nachschauen, wenn du möchtest. In diesem Artikel fasse ich die aus meiner Sicht wichtigsten Punkte zusammen.

 

Übrigens: Ich bin keine Anwältin und darf dir deshalb natürlich keinen juristischen Rat geben. Dieser Artikel ist wirklich nur meine Zusammenfassung des Webinars.

Ist Musik bei Instagram nur für private Zwecke da?

Meta und TikTok stellen auf ihren Plattformen ja selbst Musik zur Verfügung, auch aktuelle Musik von Künstler:innen. Für private Nutzer:innen ist es völlig in Ordnung, diese Musik auch zu nutzen. Dafür haben sich die Unternehmen laut eigenen Angaben entsprechende Lizenzen gesichert.

 

Das Problem an der Sache laut Dr. Thomas Schwenke: Es gibt keine öffentlichen Details dazu, was genau diese Lizenzen beinhalten. Zumal: Lizenzen, um Musik für Werbung zu nutzen, wären seeeehr teuer. Das ist relativ unrealistisch, dass Meta und TikTok die einfach mal auf Verdacht für alle ihre Business-User kaufen. Es gibt keine nachgewiesene Erlaubnis. Also dürfen wir die Musik nicht außerhalb des privaten Bereichs nutzen.

Wo hört eigentlich privat auf und wo fängt Werbung an?

Das hat der Anwalt ziemlich eindeutig erklärt: Alles, was ein Unternehmen öffentlich äußert, ist Werbung. Punkt. Auch wenn du in der Story etwas „Privates“ erzählst (bei Solo-Selbstständigen vermischt sich das ja ohnehin), auch wenn du nur Einblicke hinter die Kulissen zeigst … alles, was du als Selbstständige oder als Unternehmen veröffentlichst, ist – streng genommen – Werbung.


(Btw.: Das heißt aber nicht, dass du jeden Beitrag und jede Story mit "Werbung" kennzeichnen musst. Das ist wiederum nicht nötig. Eigentlich ein anderes Thema, aber kurz erklärt: Unsere Justiz geht davon aus, dass Nutzer:innen schlau genug sind und davon ausgehen können, dass ein Unternehmen Werbung für sich selbst macht.)

Das sagen Facebook und Instagram selbst dazu,

wer welche Musik nutzen darf

Die Unternehmen sind auch selbst ziemlich eindeutig. Das sagt z. B. Facebook in seinen Music-Guidelines: „Insbesondere die Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist verboten, es sei denn, du hast entsprechende Lizenzen eingeholt.“ („Nicht privat“ sind übrigens auch schon Vereine.)

 

Das heißt, dass du die volle Verantwortung hast. Wenn du als Selbstständige:r also ein bestimmtes Lied für ein Reel oder eine Story nutzen möchtest, müsstest du dir theoretisch die Lizenz dafür holen. Selbst wenn du sie bekommen würdest, wäre das wahrscheinlich irre teuer und würde sich für den Zweck überhaupt nicht lohnen.

 

Bei Instagram kannst du es ganz ähnlich nachlesen. Da steht in den Richtlinien, dass dir die Plattform Musik zur Verfügung stellt, aber: „Bestimmte Business-Konten oder Beitragsarten können jedoch nicht darauf zugreifen. Der Grund dafür ist, dass sich unsere Vereinbarungen mit den Rechteinhabern lediglich auf die persönliche, nichtkommerzielle Nutzung von Musik beschränken.“

 

Für beide Plattformen gibt es die Sound Collection von Meta. Darin sind ca. 9.000 Songs, die lizenzfrei sind und die du problemlos für Reels, Storys und Beiträge nutzen darfst. Das Ding dabei ist halt: Das sind natürlich keine besonders bekannten oder aktuellen Hits.

 

Wenn du dich für die Details der Sound Collection interessierst, findest du sie hier. 

Masterclass für 0 Euro:

Wenn andere Nutzer:innen die Musik bei Instagram hochgeladen haben

… dann darfst du sie trotzdem nicht nutzen.

 

Du musst immer davon ausgehen, dass erst mal alles an Musik geschützt ist: Die Musik selbst, die Texte, die Performance dazu und so weiter. Ausgenommen sind sogenannte „gemeinfreie Werke“, für die du keine Lizenz brauchst – und übrigens auch Musik, die von Künstlicher Intelligenz erschaffen wurde. Die darfst du nutzen, weil hier das Urheberrecht nicht gilt.

 

Wenn jemand anderes die Musik hochlädt, bist du trotzdem dafür verantwortlich, dass du sie nutzt. Selbst wenn die Plattform dir die Musik zur Verfügung stellt, für die du aber keine Werbelizenz hast, bist du verantwortlich. Da können wir uns also auch nicht rausreden.

 

Und was eigentlich schon selbstverständlich ist: Natürlich darfst du Musik, für die du eigentlich eine Lizenz brauchst, auch nicht selbst hochladen.

 

Übrigens: Ein Beispiel, das du vielleicht mitbekommen hast, war die „Jerusalema-Challenge“ mit dem berühmten Song. Zig Unternehmen und Einrichtungen haben mitgemacht und dazu getanzt. Aber: Sie mussten ihre Videos im Nachhinein alle wieder löschen, weil es einfach nicht erlaubt war, das Lied für nicht-private Zwecke zu nutzen.

15-Sekunden-Regel, Zitat und Co.: Ausnahmen?

Was immer spannend ist: Angebliche oder tatsächliche Ausnahmen. Auch da hast du vermutlich schon das eine oder andere gehört. Zum Beispiel die „15-Sekunden-Regel“. Die kannte ich z. B. vor dem Webinar so vom Hörensagen. Deshalb fange ich mit der direkt an.

 

Es kann sein, dass du über diese vermeintliche Ausnahme schon gestolpert bist: Angeblich dürfen wir 15 Sekunden aus einem Musikstück problemlos nutzen – auch zu kommerziellen Zwecken. Es scheint so als würde das Urheberrecht erst ab der 16. Sekunde gelten. Das ist aber nicht so.

 

Der Hintergrund dieser vermeintlichen Regel ist eigentlich technisch. Da geht’s um den Upload-Filter. Die EU hat dazu ja ein Gesetz beschlossen, damit die Inhaber:innen von Urheberrechten besser geschützt sind. Teil dessen ist eben ein Upload-Filter, mit dem z. B. Musik direkt beim Upload gescannt wird, um herauszufinden, ob sie geschützt ist. Die 15-Sekunden-Regel soll es etwas leichter machen, grundsätzlich Musik hochzuladen – damit der Filter nicht direkt alles abblockt.

 

Laut dem Anwalt Dr. Thomas Schwenke geht der Gesetzgeber deshalb davon aus, dass ein Upload von bis zu 15 Sekunden „vermutlich zulässig“ ist. Das ist aber eine sogenannte „widerlegbare Vermutung“. (Oha, jetzt wird’s echt kompliziert, ich weiß.) Der Upload-Filter soll auch bei bis zu 15 Sekunden die Rechteinhaber:innen über den Upload informieren. Und natürlich sagt kein Label und kein:e Künstler:in: „Joah, klar. 15 Sekunden sind total fein, kannste machen.“ Die wollen natürlich auch 15 Sekunden schützen. Deshalb ist auch das nicht rechtlich sauber.

 

Dann gibt es noch das sogenannte „Zitatrecht“. Das heißt, dass du Texte oder auch Musik „zitieren“ darfst. Das gilt bei Reels, Storys und Co. aber in der Regel auch nicht. Du müsstest dann schon so etwas wie eine Kritik dazu machen und dich quasi inhaltlich mit dem Song auseinandersetzen. Nur, wenn du auch deinen eigenen Senf zu dem geschützten Werk dazugibst, darfst du es zitieren.

 

Bei Memes und Remixen sieht es etwas besser aus. Die stehen seit Ende 2021 tatsächlich auch im Gesetz. In solchen Fällen darfst du grundsätzlich geschützte Werke nutzen, allerdings ist dafür ein „geistiger Abstand“ erforderlich. Es muss also z. B. eine Kritik oder eine Belustigung mitschwingen. Wenn Memes in der Werbung genutzt werden (Sixxt macht das ab und zu), dann muss die Werbung dabei im Hintergrund stehen. Da wird’s natürlich wieder schwierig …

Eine echte Ausnahme für Musik: Wenn sie zufällig da ist

Was nicht geschützt ist, ist Musik, die ein „nicht-prägendes Beiwerk" ist. Beispiel: Du nimmst eine Story auf, das Fenster ist offen und unten fährt ein Auto mit dem neuesten Hit von Rihanna vorbei. Das passiert zufällig, nebenbei, ist nicht prägend für die Story – und damit erlaubt.

 

Aber mal ehrlich: Das trifft ja auf die wenigsten Situationen zu – erst recht nicht auf die, in denen wir die Musik gerne nutzen würden.

Welche Konsequenzen hat es, geschützte Musik bei Instagram zu nutzen?

Lange hat man gedacht: gar keine. Und wenn ich mich mal mit meiner eigene Meinung ganz weit aus dem Fenster lehnen darf: Für Selbstständige und eher kleine Unternehmen ist es vermutlich auch sehr unwahrscheinlich, dass sie belangt werden. Wie viel Arbeit soll das bitte sein? Aber ich will dir damit keinen Floh ins Ohr setzen. Wir wollen doch alle lieber auf der sicheren Seite sein, oder?!

 

So wie Dr. Thomas Schwenke es erklärt hat, ist es wohl 2022 in den USA losgegangen mit den ersten großen Klageverfahren. Es hat überwiegend große Unternehmen getroffen und die haben ca. 150.000 US-Dollar pro Track gezahlt. Das ist eine Hausnummer.

 

Klar, die USA sind die USA und wir sind hier. Aber Dr. Schwenke geht davon aus, dass wir auch in Deutschland mit Abmahnkosten von 2.000 Euro rechnen können. Dazu kämen Schadensersatzansprüche von 5.000 bis 10.000 Euro. Und wenn wir dann trotzdem noch mal geschützte Musik nutzen, müssten wir eine Vertragsstrafe zahlen, die sich zwischen 5.000 und 15.000 Euro bewegt. Alles nicht verlockend.

Fazit: Als Selbstständige bei Instagram und Facebook nur lizenzfreie Musik nutzen

Das habe ich aus dem Webinar mitgenommen: Als Selbstständige und Unternehmen dürfen wir in der Hinsicht eigentlich nix. Und ganz ehrlich: Als Texterin bin ich z. B. sehr dankbar für das Urheberrecht, das ja auch mich schützt. Es sorgt dafür, dass nicht einfach jede andere Person meine Texte für sich nutzen darf. Warum auch? Die hab ich ja geschrieben!

 

Deshalb finde ich es sinnvoll, das zu akzeptieren – auch wenn es sicherlich eine Rihanna nicht großartig interessieren wird, ob eine Selbstständige mit 800 Followern eines ihrer Lieder in ein Reel packt. Urheberrecht bleibt Urheberrecht, egal wie groß oder klein der Künstler bzw. die Künstlerin ist.


Für uns als Selbstständige heißt das, dass wir Original-Inhalte erschaffen sollten anstatt irgendwelchen Trends hinterherzulaufen. Und ganz ehrlich: Das zahlt auch viel mehr auf unser eigentliches Ziel ein. Vor der Kamera zu tanzen vielleicht eher nicht so ... Mit Beiträgen möglichst viele Menschen zu erreichen und viral zu gehen, bringt dir nicht unbedingt etwas mit Blick auf deine konkrete Zielgruppe.


Und falls es dich tröstet: Viele Nutzer:innen (die genauen Zahlen variieren) sind bei Instagram und Co. ohne Ton unterwegs. Die bekommen oft sowieso nicht mit, welche Musik du auf deine Story oder in dein Reel gepackt hast.


Zur Frage: Soll ich meine alten Reels löschen oder nicht? Instagram löscht teilweise selbst Musik, die nicht legal auf die Plattform gekommen ist, sodass ein paar deiner Reels möglicherweise eh nicht mehr den richtigen Ton haben. Letztendlich bringen dir deine alten Videos ja jetzt wahrscheinlich auch nicht mehr viel, deshalb ist es kein großer Verlust, sie zu löschen. Von Anwälten wird das jedenfalls empfohlen.

 

Wenn du mehr wissen willst, guck dir wie gesagt das ganze Webinar an. Das war ein kostenloses Angebot von SocialHub. Aber weil meine Community sich für das Thema interessiert, habe ich meine Notizen noch schnell in einen Blog-Artikel verwandelt.

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